Finanzielle Unterstützung
Geldleistungen für Anspruchsberechtigte
Die finanzielle Unterstützung, die im Rahmen der Grundversorgung möglich ist, ist gesetzlich geregelt. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Familienzugehörigkeit oder der Versorgungsart in der Unterkunft, gibt es unterschiedliche Geldbeträge, die wir treuhändisch auszahlen. Treuhändisch bedeutet, dass das Geld nicht uns gehört und dass wir nicht darüber bestimmen können, wer wieviel Geld bekommt.
Auszahlung
Das meiste Geld überweisen wir auf sogenannte ELEG-Konten. ELEG-Konten haben sich besonders bewährt, da die unbare Auszahlung schneller und sicherer ist. Menschen, die nicht organisiert, sondern privat untergebracht sind, müssen trotzdem zu monatlichen Anwesenheitskontrollen kommen, um ihre Leistungen ausbezahlt zu bekommen. Die kommenden Termine findest du im Downloadbereich.
Die maximalen Höchstbeträge, die wir in vielen Fällen auszahlen dürfen, setzen sich wie folgt zusammen:
Wenn du keine Vollversorgung (drei Mahlzeiten am Tag) bekommst, steht dir zusätzlich noch Verpflegungsgeld im Rahmen von maximal € 245,–, für jedes minderjährige Kind € 145,– extra, zu.
Falls du privat wohnst, bekommst du bis zu € 260,– Verpflegungsgeld und einen maximalen Mietzuschuss als Einzelperson von € 165,–, Familien erhalten maximal € 330,–. Davon abgesehen können schulpflichtige Kinder zusätzlich je Semester bis zu € 100,– Zuschuss bekommen.
Eine detaillierte Auflistung in unterschiedlichen Sprachen findest du in unserem Downloadbereich.
Die Höhe des jeweiligen Anspruches wird uns von der zuständigen Abteilung Soziales des Landes Tirol mitgeteilt. Leider kommt es manchmal zu kurzfristigen Änderungen, wenn zum Beispiel eine Übersiedelung von einer Selbstversorgungsunterkunft in eine Vollversorgungsunterkunft vorgenommen wurde und dadurch nur für einen Teil des Monats Verpflegungsgeld gezahlt werden kann. Falls du Fragen zur Auszahlung hast, komm zu unserem Parteienverkehr. Gerne helfen wir bei der Überprüfung, falls es zu Unklarheiten gekommen ist.
Bei Fragen zur elektronischen Auszahlung sind wir unter eleg@tsd.gv.at und eleg-ukraine@tsd.gv.at (nur für Vertriebene aus der Ukraine) für dich erreichbar.