Grundversorgung

Unterstützungsleistung für Asylwerber*innen in Österreich

Seit 2004 gibt es in Österreich eine gesetzliche Grundlage, die regelt, wie Menschen nach ihrer Flucht unterstützt werden. Nach der Asylantragstellung kommen die Asylwerber*innen in Erstaufnahmezentren der BBU (= Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen). Dort bekommen die Menschen das erste Mal die Grundversorgung – das bedeutet, dass ihre grundlegenden Bedürfnisse nach Unterkunft, Nahrung etc. erfüllt werden. Anschließend wird die Aufgabe der Grundversorgung solidarisch auf die einzelnen Bundesländer verteilt. So kommen zum Beispiel Asylwerber*innen in die Grundversorgung nach Tirol.

In Tirol sind wir, die Tiroler Soziale Dienste GmbH (kurz: TSD), für die Ausführung der Grundversorgungsleistungen zuständig. Das bedeutet, dass wir nicht darüber entscheiden, wer Grundversorgung bekommt bzw. welche Leistungen die Person erhält. Wir kümmern uns ausschließlich darum, die sozialen Leistungen zu gewährleisten und umzusetzen, die laut Bescheid den Anspruchsberechtigten zustehen.

Grundversorgung Tiroler Soziale Dienste

Unsere Unterbringung

Ein großer Teil der Grundversorgung ist die Unterbringung. Obwohl es auch möglich ist, privat zu wohnen, ist diese Option nur in wenigen Fällen umsetzbar. Daher haben wir viele verschiedene Unterkünfte in Tirol angemietet, in denen Menschen in der Grundversorgung wohnen können. Aktuell haben wir 50 Unterkünfte, in denen jeweils mindestens 20 Personen wohnen und die persönlich und individuell von uns betreut werden. Diese Unterkünfte nennen wir „Grundversorgungsunterkunft“ oder „Grundversorgungseinrichtung“ (GVE). Drei dieser Unterkünfte sind Großunterkünfte (GUK), welche jeweils über 150 Personen beherbergen.

Weitere Leistungen

Neben der Unterbringung bekommen die Asylwerber*innen entweder Essensgeld (= Selbstversorgung) oder werden mit drei Mahlzeiten am Tag von uns versorgt (= Vollversorgung). Auch weitere finanzielle Leistungen, darunter € 40,– monatliches Taschengeld, zahlen wir treuhändisch aus. Außerdem sind die Menschen durch ihren Anspruch auf Grundversorgung krankenversichert. Wir unterstützen die Asylwerber*innen durch qualifizierte Betreuer*innen bei ihrem Neuanfang in Tirol und helfen ihnen dabei, sich auf den Asylprozess und ihr Leben nach dem Bescheid vorzubereiten.

Finanziert wird die Leistung durch Bund, Länder sowie den Gemeinden.

Grundversorgung Tiroler Soziale Dienste

Grundversorgung

Grund-
versorgung

Unterstützungsleistung für hilfsbedürftige Menschen mit Fluchthintergrund

Wir kümmern uns um die Leistungen, die im Rahmen der Grundversorgung vorgesehen sind. Darunter fällt insbesondere die organisierte Unterbringung. Wir übernehmen aber auch die treuhändische Auszahlung finanzieller Leistungen. Asylwerber*innen werden von uns betreut und ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützt. Wir haben ein eigenes Team Sonderbetreuung, dass die Betreuer*innen vor Ort unterstützt, wenn Sonderbetreuungsbedarf vorliegt.